Mit dem europäischen Binnenmarkt sind die Zollformalitäten für den Warenverkehr zwischen den inzwischen 26 Mitgliedstaaten weggefallen. Für diese Waren - und seit 2010 auch für Dienstleistungen - müssen periodische Aufstellungen erstellt werden: die Intrastaterklärung. Die Abgabetermine variieren auf Grund der bisher erzielten Umsätze und können monatlich oder für ein Quartal sein. Seit dem Jahresbeginn 1993 haben wir unsere Kunden dabei unterstützt und können Ihnen die höchste Aufmerksamkeit bei der Erstellung dieser Listen garantieren. Wir erstellen diese Listen - im Übrigen auch für deutsche Firmen - und übermitteln diese telematisch der zuständigen Behörde, in Deutschland dem Bundesamt für Statistik.
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TAST Transito SRL
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